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für Yachten bis 60ft

 

Der WingCommander X60 ist das weltweit fortschrittlichste Kite Control System für Schiffe. Mit einer Leinenlänge von bis zu 150m erreicht er noch höhere Luftschichten und bietet noch konstantere Kraftentfaltung. Der Integriert Autopilot steuert den Kite in liegenden Achten oder hält den Kite automatisch im Zenit. High-Power-Motoren erlauben eine Nutzlast von bis zu 6.8 kN. Der Pro Controller bietet erweiterte Anpassungsmöglichkeiten und Steuerparameter. Durch Force Control können Kraftspitzen automatisch abgefedert werden.

 

Produkt Features

 

 

Der WingCommander X60

Er ist die Antriebseinheit zum Steuern des Kites

Vollelektronische Steuerung:

Die kraftaufwendigen Steueraufgaben werden komplett elektronisch ausgeführt. Dies macht die Bedienung einfach und für jeden handhabbar.

Kompaktes Kraftpaket:

Der WingCommander ist das weltweit kompakteste Antriebssystem für Boote.

Energeisparende Antriebstechnik:

Die Antriebstechnologie des WingCommanders ist für minimalen Energieverbrauch optimiert.

Leinenlängen bis 150m:

Das speziell für den Yachtbereich optimierte Leinenkonzept macht es möglich, den Kite auch bei wenig Wind zu starten und ihn dann in windreicheren Höhen von bis zu 150 m leistungsfähig arbeiten zu lassen.

Segelpower x 10:

Die Arbeitshöhe von bis zu 150m und die Möglichkeit aktive Flugfiguren auszuführen erhöhen die Leistungsfähigkeit enorm. So kann der Kite die bis zu 10fache Leistung eines gleich großen konventionellen Segels erreichen.

Einfache Installation inboard und outboard:

Die Installation des WingCommanders erfolgt einfach durch Verschrauben mit dem Deck.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Integration in die Bootsstruktur möglich.

Remote Control

Das Herzstück des WingCommander ist die Fernbedienung.

Hier werden alle Steuerbefehle umgesetzt und an das Funkmodul der CPU-Einheit gesendet

Die Steuerung des Kites erfolgt manuell mittels Joystick oder über den integrierten Autopilot. Die übersichtliche Anordnung der Bedienelemente sorgt für eine intuitive Handhabung

Die Bedienung des WingCommanders kann mit dem Controller von jeder Position des Bootes aus erfolgen.

Der WingCommander X60 kann mit den meisten am Markt verfügbaren Kites verwendet werden. Für maximal Leistung sollten jedoch unsere Voyager Kites zum Einsatz kommen.

WINGit Voyager Kite

Der brandneue WINGit Voyager Kite ist der weltweit erste Serien-Kite zum Antrieb von Schiffen. Die Form des Kites wurde kompromisslos für den Einsatz als Schleppkite optimiert. Mit modernsten Materialien, optimal abgestimmten Komponenten und leichter Handhabung ist der WINGit Voyager der ideale Kite für den Einsatz mit unseren Kite Control Systemen. Erleben Sie die Zukunft der Schiffsantriebstechnologie – mit dem WINGit Voyager Kite.

Autopilot

For longer distances, the autopilot will take over control that can also be executed manually. It will also fly pre-defined flight figures that can also be manually optimized by you.

Various flight modes:

The autopilot has two different flight modes.

Lying Eight: to generate the maximum power.

Zenith: Sets the screen automatically to the zenith of the boat and keeps it there.

Force Control

Force Control ist ein leistungsstarkes Funktions-Upgrade zur Steuerung der vom Kite erzeugten Kräfte. Überlasten für Kite, Leinen oder Schiff können so wirkungsvoll vermieden werden.

Die maximale Zugkraft kann vom Benutzer vorgegeben bzw. angepasst werden.

Mit Force Control reagiert der WingCommander X60 auf die auftretenden Kräfte und depowert bei Bedarf den Kite um Überlasten zu vermeiden.

Fliegt der Kite im Autopilotmodus „ Liegende Acht“ optimiert Force Control zusätzlich die Flugkurve des Kites entsprechend der auftretenden Kräfte. So fliegt der Kite in einer Böe auf einer anderen Flugbahn als bei geringeren Windgeschwindigkeiten.

Der Riggingmast

Er erhöht den Aufhängepunkt der Leinen über Rehling-Höhe und leitet über die Abspannungen die Lasten sicher in die Struktur des Schiffes.

Deck Line Sensor

Alternativ zum Rigging Mast kann auch ein Deck Line Sensor zur Messung der Position des Kites installiert werden.

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Steckmast

Sollte eine Abspannung des Mastes mit Riggingleinen aus baulichen Gründen nicht möglich oder gewünscht sein, kommt das Steckmastsystem zum Einsatz.

Das System Besteht aus zwei Teilen. Einer Mast-Base, die Fest im Kompartment unter Deck eingebaut ist und einem Steckteil, dass bei Bedarf eingesteckt werden kann.

Ist der Kite nicht im Einsatz ist das Deck clean.

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Spezifikationen:

 Anwendungsgebiet:

Kite Control System für  Schiffe ab 60ft

Die Steuerung des Drachen erfolgt mittels Joystick oder Autopilot

 Leinen:

Länge: 80/150m

Total BRL: 2100kg

 Kite:

Voyager und

Hybrid Single Skin Kites

 Autopilot:

Autopilot PRO

 Motoren:

High Power Gear Motors

Winch-Steuerung:

Separate CPU und Controller-Einheit

Fernbedienung:

ProController im wasserdichten  Koffer. Erweiterter Funktionsumfang zur Optimierung der Flugfiguren

Kraft-Steuerung:

Active Force Control integriert
Progressive Force Optimation

Elektrische Voraussetzungen:

- Spannung: 24V

- Mittlere Leistungsaufnahme: 280W

- Leistungsaufnahme bei Start und Landung: 550W

- Maximale Leistungsaufnahme: 3.6kW

     

    Produktvergleich

     

    Produktvergleich

    Installation Options

     
     

    Mast with rigging lines and winch on deck. Mast and
    rigging lines can easily mounted and removed in few
    minutes. Winch needs to stay in place.

    Mast with rigging lines on deck and winch below deck. Mast and
    rigging lines can easily mounted and removed in few
    minutes. Winch can stay in place.

    Winch integrated into the structure and design of the boat. Rigging mast is removable.

    Plug-in-mast and winch below deck. This is a very
    common way of mounting on new build boats as the
    shipyard can prepare a compartment for the inch and
    mast storage. Mast can be mounted when needed

    The deck mount sensor can be used if the deck is
    higher than the railing or there is a point to mount the
    line sensor in front of the railing.
    There are also ways to combine deck mount sensor
    with a winch mounted below deck.

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    WINGit Sportartikelvertrieb UG (haftungsbeschränkt)
    Stand: 2022

    • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    1.1
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WINGit Sportartikelvertrieb UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und ihren Kunden über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Leistungen, unabhängig vom Bestellweg (Online, schriftlich, telefonisch, über Werften oder sonstige Vertriebspartner).

    1.2
    Kunde ist sowohl
    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,
    Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

    1.3
    Bei Bestellungen durch Werften oder ähnliche Betriebe gilt ausschließlich das Verhältnis Anbieter ↔ Werft als Vertragsverhältnis. Der spätere Endnutzer wird nicht Vertragspartner des Anbieters.

    1.4
    Diese AGB gelten weltweit, unabhängig vom Einsatz- oder Lieferort der Ware (z. B. in der EU, internationalen Gewässern, Drittstaaten, an Bord von Schiffen oder Offshore-Anlagen).

    • 2 Vertragsabschluss

    2.1
    Produktdarstellungen stellen kein bindendes Angebot dar.

    2.2
    Ein Vertrag kommt erst zustande durch
    – schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung des Anbieters oder
    – Versand der Ware.

    2.3
    Der Anbieter kann Angebote ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    2.4
    Unternehmerische Bestellungen gelten ausnahmslos als B2B-Geschäfte, unabhängig von der späteren Nutzung durch Verbraucher.

    • 3 Preise, Steuern, Versandkosten

    3.1
    Alle Preise sind Endpreise im Sinne von § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Mehrwertsteuerausweisung).

    3.2
    Zollgebühren, Importabgaben, Hafengebühren, Terminalgebühren, Abwicklungsentgelte sowie sonstige internationale Kosten trägt ausschließlich der Kunde.

    3.3
    Auslandsversand erfolgt zu den tatsächlichen Versand- und Abwicklungskosten.

    3.4
    Für B2B gilt mangels anderslautender Vereinbarung der Incoterm EXW (Ex Works).

    • 4 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

    4.1
    Der Kaufpreis wird bei Vertragsabschluss sofort fällig.

    4.2
    Der Anbieter kann Teillieferungen vornehmen und Teilzahlungen verlangen.

    4.3
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Unternehmer schulden zusätzlich die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

    4.4

    Kosten des Zahlungs- und Geldverkehrs

    Der Kunde trägt sämtliche Kosten des Zahlungs- und Geldverkehrs, insbesondere
    – Bankgebühren,
    – Überweisungs-, Transfer- und Wechselgebühren,
    – Kosten für internationale Zahlungen (z. B. SWIFT-, Korrespondenzbank- oder Fremdwährungsgebühren),
    – Gebühren von Zahlungsdienstleistern (z. B. Kreditkartenanbieter, Zahlungsplattformen).

    Dies gilt auch im Falle einer Rückabwicklung, Rückzahlung, Vertragsaufhebung, Minderung oder Rücktritt, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Rückzahlung erfolgt.

    Der Anbieter schuldet im Rückabwicklungsfall lediglich die Rückzahlung des tatsächlich vereinnahmten Betrags.
    Abzüge, Gebühren oder Verluste, die durch den Zahlungsweg entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

    Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur insoweit, als zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere verbraucherschützende Regelungen – nicht entgegenstehen.

    • 5 Lieferung, Gefahrübergang

    5.1
    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse oder – bei B2B – an eine vom Unternehmer benannte Werft oder ein Schiff.

    5.2
    Gefahrübergang:
    – bei Verbrauchern: mit Übergabe der Ware
    – bei Unternehmern: mit Übergabe an den Transporteur (auch wenn der Transporteur vom Anbieter beauftragt wird)

    5.3
    Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

    • 6 Pflichten des Kunden bei Installation und Nutzung

    6.1
    Installationen, Inbetriebnahmen und Wartungen dürfen nur von fachkundigen oder vom Anbieter autorisierten Technikern durchgeführt werden.

    6.2
    Fehlerhafte Montage, elektrische Anbindung, Integration in Fremdsysteme oder unsachgemäße Nutzung stellen keinen Sachmangel dar.

    6.3
    Unternehmer haben die Rügepflicht gemäß § 377 HGB einzuhalten

    6.4  Funkverbindungen, Frequenzen, Interferenzprüfung und gesetzliche Nutzungspflichten

    1. Frequenznutzung
      Die Systeme des Anbieters nutzen standardmäßig Funkfrequenzen im
      2,4-GHz-Band,
      433-MHz-Band.
      Je nach Version oder kundenspezifischer Konfiguration können weitere Sub-GHz-Bänder wie 866 MHz genutzt werden.
    2. Prüfung der Funkumgebung
      Der Kunde ist verpflichtet, vor Bestellung, Installation und Nutzung festzustellen,
      – ob die verwendeten Frequenzen im Einsatzgebiet zulässig sind,
      – ob diese frei nutzbar sind und
      – ob andere Geräte diese Frequenzen belegen oder stören.
    3. Interferenzfreie Betriebsumgebung
      Alle Geräte, die Störungen verursachen können (z. B. WLAN 2,4 GHz, Bluetooth, Sub-GHz-Sensoren, Radar, AIS, Telemetrie), müssen deaktiviert oder so konfiguriert sein, dass keine Interferenzen auftreten.
    4. Kein Sachmangel bei Interferenzen
      Fehlfunktionen, Störungen oder Ausfälle aufgrund
      – elektromagnetischer Störungen,
      – überlappender Frequenznutzung,
      – unzureichender Funkumgebungsanalyse
      stellen keinen Sachmangel dar.
    5. Pflichten bei B2B-Installationen
      Werften, Integratoren und OEM-Partner müssen vor Inbetriebnahme eine vollständige Funkumgebungsanalyse durchführen, insbesondere im Hinblick auf Navigations-, Kommunikations- und Sicherheitssysteme.
    6. Haftungsausschluss
      Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund von Interferenzen oder unzureichender Prüfung der Funkumgebung entstehen.
    7. Prüfung gesetzlicher Vorschriften & alternative Konfigurationen
      Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben zu
      – zulässigen Frequenzen,
      – Sendeleistungen,
      – Duty-Cycle-Regeln und
      – Lizenzpflichten
      im Einsatzgebiet zu prüfen.
      Benötigt der Kunde eine abweichende Funkkonfiguration, hat er den Anbieter vor Bestellung schriftlich darüber zu informieren.
      Unterbleibt dies, gelten die Standardkonfigurationen als akzeptiert.
      Der Anbieter übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, Betriebsverbote oder behördliche Maßnahmen.
    • 7 Eigentumsvorbehalt

    7.1
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

    • 8 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

    8.1
    Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    8.2
    Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei kundenspezifischer Fertigung.

    8.3
    Unternehmer besitzen kein Widerrufsrecht.

    • 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

    9.1
    Verbraucher haben gesetzliche Gewährleistungsrechte.

    9.2
    Für Unternehmer gelten die folgenden Einschränkungen.

    9.3
    Der Anbieter prüft jede Mängelrüge und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.

    9.4
    Kein Gewährleistungsfall besteht insbesondere bei
    – Verschleiß,
    – Fehlbedienung,
    – Feuchtigkeit / Salzwasser / UV-Schäden,
    – Eingriffen oder Reparaturen durch Dritte,
    – Interferenzen gemäß § 6a,
    – fehlerhafter Installation oder Integration.

    9.5
    Der Kunde sendet mangelhafte Ware weltweit auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein.
    Eine Erstattung von Versandkosten ist ausgeschlossen.

    9.6
    Ort der Nacherfüllung ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.

    9.7
    Unternehmer haben nur Anspruch auf Reparatur, nicht auf Ersatzlieferung, Ausbau- oder Wiedereinbaukosten.

    9.8
    Bei Austauschgeräten schuldet der Unternehmer einen Nutzungsersatz von 4 % pro angebrochenem Monat.

    9.9
    Unberechtigte Mängelrügen führen zu einer Prüfpauschale von 40 € zzgl. Versandkosten.

    • 10 Verjährung

    10.1
    Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

    10.2
    Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.

    • 11 Haftung

    11.1
    Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.

    11.2
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt.

    11.3
    Bei B2B ist die Haftung – außer bei Vorsatz – auf den Nettoauftragspreis begrenzt.

    11.4
    Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen:
    – Folgeschäden,
    – Ausfallzeiten,
    – Hafen-/Liegeplatzkosten,
    – Integrationsschäden,
    – entgangenem Gewinn.

    11.5
    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    • 12 Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.

    • 13 Gerichtsstand und Rechtswahl

    13.1
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    13.2
    Für Unternehmer ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

    13.3
    Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

    • 14 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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