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Wingit Voyager Kite

The newly developed WINGit Voyager Kite is the world's first series kite for propulsion of ships. The shape of the kite has been uncompromisingly optimized for use as a towing kite. The use of the most modern materials, the optimal tuning of the components and the esay handling make the WINGit Voyager the ideal kite for use with our Kite Control Systems.

WingCommander RC

The Kite-steering unit.

Fully electronic Steering

High force steering will be done fully electronically. This will make handling easy and manageable for everybody.

Compact powerhouse:

The WingCommander is the world's most compact drive system for boats.

Energy-saving propulsion technology

WingCommander's propulsion technology has been optimized for minimal energy consumption. Therefore, WingCommander takes up only 200W power input.

Line lengths of up to 150m

Our line concept, especially designed and optimized for yacht use, allows the kite to be started even at low winds and makes it work efficiently at greater heights of up to 150m with stronger winds.

Sail power x 10:

Performance is enormously increased by the operating height of up to 150m and the possibility of performing active flight figures. Thus, the kite can achieve a performance up to ten times higher than that of a conventional sail of similar size.

Easy installation inboard and outboard:

The installation of the WingCommanders takes place by simply screwing it to the deck.

Under certain conditions, an integration into the boat structure is possible.

Controller

Core of WingCommander RC. Here all sensor data are being processed, transformed into steering commands and broadcast to the radio module of the CPU-unit.

Simple and intuitive steering

The kite is manually steered by a joystick. Clearly arranged operating controls allow intuitive handling.
Customized commands:

At the push of a button...

Portable:

Operating the WingCommander can be done with the controller from any position of the boat.

 

 

 

Autopilot

Kite Sensor:

Attached to the kite. Identifies the kite's exact position and flight attitude and broadcasts data to the controller.

Line-Sensor:

Identifies the kite's position in relation to the boat's course.

The autopilot has three components: a line sensor, a kite sensor and an extension for the controller.

For longer distances, the autopilot will take over control that can also be executed manually. It will also fly pre-defined flight figures that can also be manually optimized by you.

Various flight modes:

The autopilot has two different flight modes.

Lying Eight: to generate the maximum power.

Zenith: Sets the screen automatically to the zenith of the boat and keeps it there.

Intuitive handling: 

The autopilot can be intuitively activated, operated and optimized on several parameters.

Rigging mast

It raises the attachementpoint of the kite lines over reeling level and makes force dissipation to the boat much easier

Unrigged Mast

In special cases this mast can be used without rigging lines. This gives you a free fore deck. Therfor we have to check and maybe reenforce the structure of the boat.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    WINGit Sportartikelvertrieb UG (haftungsbeschränkt)
    Stand: 2022

    • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    1.1
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WINGit Sportartikelvertrieb UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und ihren Kunden über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Leistungen, unabhängig vom Bestellweg (Online, schriftlich, telefonisch, über Werften oder sonstige Vertriebspartner).

    1.2
    Kunde ist sowohl
    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,
    Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

    1.3
    Bei Bestellungen durch Werften oder ähnliche Betriebe gilt ausschließlich das Verhältnis Anbieter ↔ Werft als Vertragsverhältnis. Der spätere Endnutzer wird nicht Vertragspartner des Anbieters.

    1.4
    Diese AGB gelten weltweit, unabhängig vom Einsatz- oder Lieferort der Ware (z. B. in der EU, internationalen Gewässern, Drittstaaten, an Bord von Schiffen oder Offshore-Anlagen).

    • 2 Vertragsabschluss

    2.1
    Produktdarstellungen stellen kein bindendes Angebot dar.

    2.2
    Ein Vertrag kommt erst zustande durch
    – schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung des Anbieters oder
    – Versand der Ware.

    2.3
    Der Anbieter kann Angebote ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    2.4
    Unternehmerische Bestellungen gelten ausnahmslos als B2B-Geschäfte, unabhängig von der späteren Nutzung durch Verbraucher.

    • 3 Preise, Steuern, Versandkosten

    3.1
    Alle Preise sind Endpreise im Sinne von § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Mehrwertsteuerausweisung).

    3.2
    Zollgebühren, Importabgaben, Hafengebühren, Terminalgebühren, Abwicklungsentgelte sowie sonstige internationale Kosten trägt ausschließlich der Kunde.

    3.3
    Auslandsversand erfolgt zu den tatsächlichen Versand- und Abwicklungskosten.

    3.4
    Für B2B gilt mangels anderslautender Vereinbarung der Incoterm EXW (Ex Works).

    • 4 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

    4.1
    Der Kaufpreis wird bei Vertragsabschluss sofort fällig.

    4.2
    Der Anbieter kann Teillieferungen vornehmen und Teilzahlungen verlangen.

    4.3
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Unternehmer schulden zusätzlich die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

    4.4

    Kosten des Zahlungs- und Geldverkehrs

    Der Kunde trägt sämtliche Kosten des Zahlungs- und Geldverkehrs, insbesondere
    – Bankgebühren,
    – Überweisungs-, Transfer- und Wechselgebühren,
    – Kosten für internationale Zahlungen (z. B. SWIFT-, Korrespondenzbank- oder Fremdwährungsgebühren),
    – Gebühren von Zahlungsdienstleistern (z. B. Kreditkartenanbieter, Zahlungsplattformen).

    Dies gilt auch im Falle einer Rückabwicklung, Rückzahlung, Vertragsaufhebung, Minderung oder Rücktritt, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Rückzahlung erfolgt.

    Der Anbieter schuldet im Rückabwicklungsfall lediglich die Rückzahlung des tatsächlich vereinnahmten Betrags.
    Abzüge, Gebühren oder Verluste, die durch den Zahlungsweg entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

    Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur insoweit, als zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere verbraucherschützende Regelungen – nicht entgegenstehen.

    • 5 Lieferung, Gefahrübergang

    5.1
    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse oder – bei B2B – an eine vom Unternehmer benannte Werft oder ein Schiff.

    5.2
    Gefahrübergang:
    – bei Verbrauchern: mit Übergabe der Ware
    – bei Unternehmern: mit Übergabe an den Transporteur (auch wenn der Transporteur vom Anbieter beauftragt wird)

    5.3
    Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

    • 6 Pflichten des Kunden bei Installation und Nutzung

    6.1
    Installationen, Inbetriebnahmen und Wartungen dürfen nur von fachkundigen oder vom Anbieter autorisierten Technikern durchgeführt werden.

    6.2
    Fehlerhafte Montage, elektrische Anbindung, Integration in Fremdsysteme oder unsachgemäße Nutzung stellen keinen Sachmangel dar.

    6.3
    Unternehmer haben die Rügepflicht gemäß § 377 HGB einzuhalten

    6.4  Funkverbindungen, Frequenzen, Interferenzprüfung und gesetzliche Nutzungspflichten

    1. Frequenznutzung
      Die Systeme des Anbieters nutzen standardmäßig Funkfrequenzen im
      2,4-GHz-Band,
      433-MHz-Band.
      Je nach Version oder kundenspezifischer Konfiguration können weitere Sub-GHz-Bänder wie 866 MHz genutzt werden.
    2. Prüfung der Funkumgebung
      Der Kunde ist verpflichtet, vor Bestellung, Installation und Nutzung festzustellen,
      – ob die verwendeten Frequenzen im Einsatzgebiet zulässig sind,
      – ob diese frei nutzbar sind und
      – ob andere Geräte diese Frequenzen belegen oder stören.
    3. Interferenzfreie Betriebsumgebung
      Alle Geräte, die Störungen verursachen können (z. B. WLAN 2,4 GHz, Bluetooth, Sub-GHz-Sensoren, Radar, AIS, Telemetrie), müssen deaktiviert oder so konfiguriert sein, dass keine Interferenzen auftreten.
    4. Kein Sachmangel bei Interferenzen
      Fehlfunktionen, Störungen oder Ausfälle aufgrund
      – elektromagnetischer Störungen,
      – überlappender Frequenznutzung,
      – unzureichender Funkumgebungsanalyse
      stellen keinen Sachmangel dar.
    5. Pflichten bei B2B-Installationen
      Werften, Integratoren und OEM-Partner müssen vor Inbetriebnahme eine vollständige Funkumgebungsanalyse durchführen, insbesondere im Hinblick auf Navigations-, Kommunikations- und Sicherheitssysteme.
    6. Haftungsausschluss
      Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund von Interferenzen oder unzureichender Prüfung der Funkumgebung entstehen.
    7. Prüfung gesetzlicher Vorschriften & alternative Konfigurationen
      Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben zu
      – zulässigen Frequenzen,
      – Sendeleistungen,
      – Duty-Cycle-Regeln und
      – Lizenzpflichten
      im Einsatzgebiet zu prüfen.
      Benötigt der Kunde eine abweichende Funkkonfiguration, hat er den Anbieter vor Bestellung schriftlich darüber zu informieren.
      Unterbleibt dies, gelten die Standardkonfigurationen als akzeptiert.
      Der Anbieter übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, Betriebsverbote oder behördliche Maßnahmen.
    • 7 Eigentumsvorbehalt

    7.1
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

    • 8 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

    8.1
    Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    8.2
    Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei kundenspezifischer Fertigung.

    8.3
    Unternehmer besitzen kein Widerrufsrecht.

    • 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

    9.1
    Verbraucher haben gesetzliche Gewährleistungsrechte.

    9.2
    Für Unternehmer gelten die folgenden Einschränkungen.

    9.3
    Der Anbieter prüft jede Mängelrüge und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.

    9.4
    Kein Gewährleistungsfall besteht insbesondere bei
    – Verschleiß,
    – Fehlbedienung,
    – Feuchtigkeit / Salzwasser / UV-Schäden,
    – Eingriffen oder Reparaturen durch Dritte,
    – Interferenzen gemäß § 6a,
    – fehlerhafter Installation oder Integration.

    9.5
    Der Kunde sendet mangelhafte Ware weltweit auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein.
    Eine Erstattung von Versandkosten ist ausgeschlossen.

    9.6
    Ort der Nacherfüllung ist ausschließlich der Sitz des Anbieters.

    9.7
    Unternehmer haben nur Anspruch auf Reparatur, nicht auf Ersatzlieferung, Ausbau- oder Wiedereinbaukosten.

    9.8
    Bei Austauschgeräten schuldet der Unternehmer einen Nutzungsersatz von 4 % pro angebrochenem Monat.

    9.9
    Unberechtigte Mängelrügen führen zu einer Prüfpauschale von 40 € zzgl. Versandkosten.

    • 10 Verjährung

    10.1
    Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

    10.2
    Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.

    • 11 Haftung

    11.1
    Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.

    11.2
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt.

    11.3
    Bei B2B ist die Haftung – außer bei Vorsatz – auf den Nettoauftragspreis begrenzt.

    11.4
    Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen:
    – Folgeschäden,
    – Ausfallzeiten,
    – Hafen-/Liegeplatzkosten,
    – Integrationsschäden,
    – entgangenem Gewinn.

    11.5
    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    • 12 Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.

    • 13 Gerichtsstand und Rechtswahl

    13.1
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    13.2
    Für Unternehmer ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

    13.3
    Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

    • 14 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

     

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